Preise

                  Preise und Bedingungen

Alle Preise gültig bis einschließlich Januar 2025:

Mietbedingungen:
Keine Haustiere gestattet

In den Mietpreisen enthalten:
Wasser, Strom, Müllabfuhr, Heizung/Klimaanlage, Endreinigung, WLAN
Aufgezogene Bettwäsche, 1 Duschtuch und 1 Handtuch pro Person, 1 Geschirrtuch und Abwaschschwamm
Bei Bedarf 1 Hochstuhl und 1 Kinderreisebett

Zusätzlicher Wäschewechsel:
Pro Bettwäschegarnitur 10€ ohne Aufziehen, je Handtuch 1€

Ferienwohnung 1:
für bis zu 2 Personen:
Ab 2 Nächten pro Übernachtung 70,00€
Nur 1 Übernachtung mit Aufschlag 100,00€
Wochenmietpreis: 400,00€

Ferienwohnung 2:
für bis zu 4 Personen:
Ab 2 Nächten pro Übernachtung 90,00€
Nur 1 Übernachtung mit Aufschlag 120,00€
Wochenmietpreis: 515,00€

Spezial- Arrangement:
Preise auf Anfrage, da abhängig von Aufwand und Wünschen



Allgemeine Mietbedingungen (Stand 01.01.2024)

1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter für die angegebene Vertragsdauer die im Mietvertrag beschriebene Ferienwohnung zur Nutzung für Urlaubszwecke. Jede gewerbliche Nutzung und auch Überlassung an Dritte (z.B. Untervermietung) sind nicht zulässig.
Die Nutzung des Internetanschlusses ist nur zur rechtmäßigen Nutzung zulässig.

2. Mietpreis und Nebenkosten (Nk)

In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind alle Nebenkosten enthalten, soweit diese sich nicht auf Zusatzleistungen beziehen, die der Mieter freiwillig in Anspruch nehmen kann.

3. Zahlungsbedingungen

Der Mieter überweist 30% des Mietpreises bei Vertragsabschluss. Der Restbetrag von 70% sowie die Kaution werden bis spätestens 1 Woche vor Anreise überwiesen.

4. Kaution

Der Mieter zahlt eine Kaution an den Vermieter als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150,-€ pro Wohnung zusammen mit der Restzahlung des Mietpreises.
Die Kaution wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet und ist nicht verzinslich.

5. Mietdauer und Inventarliste

Am Anreisetag wird der Vermieter die Ferienwohnung ab 15 Uhr in vertragsmäßigem Zustand zur Verfügung stellen. Bitte melden Sie uns als Mieter etwaige Fehlbestände (s. Inventarliste) oder Beschädigungen spätestens am folgenden Tag schriftlich, damit wir diese zu Ihrer Zufriedenheit beheben können. Am Abreisetag wird der Mieter die Ferienwohnung bis spätestens 10.30 Uhr geräumt und in ordnungsgemäßem, aufgeräumtem und besenreinem Zustand zur Verfügung stellen.

Die benutzte Bettwäsche ist abzuziehen (bitte Schonbezüge drauflassen!), das Geschirr zu spülen, Mülleimer zu leeren und volle Mülltüten und gelbe Säcke zugebunden auf den Balkon zu stellen.
Einrichtungsgegenstände und Geschirr sind an den im Inventarverzeichnis angegebenen Ort sauber gespült zurückzustellen.
Die Endreinigung umfasst normale Putz- und Reinigungsarbeiten und ist im Mietpreis enthalten. Kosten über eine über das Normalmaß notwendige Intensivreinigung sowie vom Mieter auszuführende Auf- und Umräumarbeiten werden gesondert berechnet.
Beim Mieten beider Wohnungen darf das Inventar nicht gemischt werden. Umräumarbeiten diesbezüglich werden gesondert berechnet, da sie sehr zeitaufwendig sind.


6. Parken

Der Platz vor dem Aufzug darf nur zum Be- und Entladen genutzt werden außer in Sonderfällen nach Absprache mit dem Vermieter. Parkplätze stehen an der Straße zur Verfügung.

7. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall behält sich der Vermieter die Anzahlung von 30% des Gesamtmietpreises als Schadensersatz zurück.

8. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter pauschalen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns entsprechend Ziffer 5 der allgemeinen Mietbedingungen verlangen.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Ausgeschlossen wird insbesondere die Haftung des Vermieters gem. §538 BGB. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmungen etc.)

11. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln, mit Strom, Wasser und Heizung sparsam zu haushalten. Schutzbezüge dürfen nicht entfernt werden. Haare Färben/Tönen ist untersagt! Hand-, Duschtücher, Decken usw. sind nur zu dem gedachten Zweck zu benutzen und dürfen z.B. zum Schwimmen nicht mitgenommen werden. Die Waschmaschine und der Trockner dürfen nur bei Anwesenheit des Mieters genutzt werden. Innerhalb der Ferienwohnung besteht absolutes Rauchverbot. Rauchen innerhalb des Gebäudes hat die sofortige fristlose Kündigung, sowie die Kostenübernahme für Intensivreinigung und den entgangenen Gewinn zur Folge, da in diesem Fall eine sofortige Weitervermietung nicht möglich ist. Das heißt, bei Rauchen auf dem Balkon sind sämtliche Türen und Fenster geschlossen zu halten.
Für die schuldhafte Beschädigung der Mieträume und des Gebäudes, sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen, ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn der Schaden von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.

Beim Kochen sind unbedingt die Abzugshaube einzuschalten und die Zimmertüren (Schlafzimmer, Bad) zu schließen.
Die Wohnung ist täglich mindestens 30 Minuten zu lüften. Hierzu müssen die Fenster soweit möglich ganz geöffnet werden. Ein Kippen reicht nicht.
Kann aufgrund einer durch den Mieter verursachten notwendigen Intensivreinigung oder Reparatur- oder Renovierungsarbeiten am gleichen Tag nicht weitervermietet werden, übernimmt der Mieter die Kosten für den entgangenen Gewinn.

Grillgeräte dürfen nur außerhalb der Wohnung genutzt werden.
Die Klimaanlage darf nur bei Anwesenheit des Mieters genutzt werden.

Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht nicht vorgelegen hat. Dies gilt nicht für Schäden an Einrichtungen und Anlagen, die nicht dem alleinigen Risiko des Mieters oder seiner Begleitpersonen unterliegen. Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen keine Abfälle, Asche oder schädliche Flüssigkeiten entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung Verstopfungen auf, so trägt der Mieter die Kosten für die Instandsetzung. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über die Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadensersatz) zu.

12. Tierhaltung

Jegliche Tierhaltung ist absolut untersagt.

13. Veränderungen an und in den Mieträumen durch den Mieter

Veränderungen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und Veränderungen an den technischen Einrichtungen, dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters vorgenommen werden. Manipulationen z.B. Entfernen von Batterien, Austausch von Glühbirnen/LED Birnen, Umstellen von Programmierungen usw. haben zur Folge, dass die Kaution einbehalten wird.
Bitte fragen Sie uns, wenn etwas nicht funktioniert.

14. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.



15. Hausordnung

Der Mieter sowie seine Begleitpersonen verpflichten sich, auf andere Feriengäste Rücksicht zu nehmen und sich gemäß allgemein gültigen Regeln zu verhalten. Die gegenseitige Rücksichtnahme erfordert es Geräusche, die die Mitbewohner beeinträchtigen, zu vermeiden, Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 8 Uhr zu berücksichtigen und Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte nur auf Zimmerlautstärke zu benutzen.

16. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Mietobjekt befindet. Dieser Ort wird als Erfüllungsort vereinbart.



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